Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der MISINI Treuhand AG
1 Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche die MISINI Treuhand AG („MT AG“) für ihre Kunden („Klient:innen“) anbietet. Die Parteien können schriftlich von diesen AGB abweichende Regelungen treffen. Diese AGB, vorbehältlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen, bilden die Vertragsgrundlage für die Erbringung von Leistungen der Treuhänderin gegenüber dem Kunden.
2. Grundlagen der Geschäftsbeziehungen
2.1 Vertragsgegenstand sind die im Einzelfall vereinbarten und von MT AG auszuführenden Tätigkeiten.
2.2 Die MT AG kann keine Gewährleistung oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen gewähren, auch wenn sie Kund:innen beratend zur Seite steht. Aus diesem Grunde kann die MT AG ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine verbindlichen Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen hinsichtlich des Eintritts von bestimmten Ergebnissen abgeben.
2.3 Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe.
2.4 Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher nicht verbindlich.
2.5 Die MT AG kann sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter bedienen; diese unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht gemäss Ziffer 6. Nachträglich vereinbarte Leistungsänderungen können eine Anpassung des Honorars nach sich ziehen.
3. Mitwirkungspflicht Kund:innen
3.1 Kund:innen stellen sicher, dass der MT AG alle zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen unaufgefordert und rechtzeitig an die MT AG übermittelt werden.
3.2 Klient:innen sind für die Vollständigkeit, die Gesetzeskonformität und die geschäftsmässige Begründetheit der eingereichten Unterlagen und Belege verantwortlich.
3.3 Werden Unterlagen und Belege digitalisiert an die MT AG eingereicht, obliegt die gesetzeskonforme Aufbewahrung der Originalunterlagen und Originalbelege den Kient:innen.
4. Digitaler Informationsaustausch
4.1 Die Parteien können für die Abwicklung ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (E-Mail, Kommunikationsplattform Accounto, Cloud-Dienste und ähnliches) einsetzen. Ohne ausdrückliche andere schriftliche Anweisung stimmem die Klient:innen zu, dass die der MT AG elektronische Hilfsmittel ohne Verschlüsselung benutzen kann, um mit den Klient:innen oder mit Dritten über die Belange der Klient:innen zu kommunizieren.
4.2 Bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung können Daten abgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Die MT AG ist für solche Risiken nicht haftbar.
4.3 Die MT AG trifft angemessene Vorkehrungen um sicherzustellen, dass sich ihre Datenverarbeitungssysteme und die Kundendaten in der Schweiz oder einem sicheren Drittstaat befinden, und dass die Daten angemessen gegen Verlust und Diebstahl abgesichert sind. Der MT AG ist es freigestellt, entsprechende Dienste bei professionellen Drittanbietern zu beziehen.
4.4 Die MT AG kann de Klient:innen Dritt-Software zur Verfügung stellen. Die Bedingungen richten sich ausschliesslich nach den Angaben des Softwareanbieters. Die MT AG stellt jedoch sicher, dass die Software nach Vorgaben des Anbieters gewartet und aktualisiert wird. Kund:innen nehmen zur Kenntnis, dass der Drittanbieter im Rahmen der Wartung Zugang zu den eigenen Daten erhalten kann.
4.5 Die MT AG kann für ihre IT-Dienstleistungen eine Nutzungsgebühr erheben oder Drittgebühren weiterverrechnen.
4.6 Übermittelt die MT AG im Namen der Kund:innen Daten über elektronische Portale oder in ähnlicher Weise an Drittparteien oder Behörden, so bleiben die Kund:innen für den Inhalt dieser Daten verantwortlich.
4.7 Bei all diesen Anwendungen steht die MT AG für eine sorgfältige Erfüllung ihrer Verpflichtungen sowie die Einhaltung der schweizerischen gesetzlichen Vorgaben ein. Sie kann aber keine Verantwortung für den absoluten Schutz der Daten und Datenübermittlung übernehmen.
5. Schutz- und Nutzungsrechte
5.1 Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an allen durch die MT AG erstellten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-hows verbleiben bei derselben.
5.2 Die MT AG räumt den Kund:innen jeweils ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch an den ihr überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen einschliesslich des jeweils dazugehörigen Know-hows ein.
5.3 Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen durch die Kund:innen an Dritte ist nur mit vorgängiger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der MT AG zulässig oder wenn sich das Recht zur Weitergabe aus den Umständen ergibt.
5.4 Kund:innen dürfen die ihnen vom der MT AG überlassenen Unterlagen, insbesondere die verbindliche Berichterstattung, nur im unveränderten Zustand verwenden oder, falls sie dazu ermächtigt sind, weitergeben. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht in einer weiteren Bearbeitung durch Kund:innen besteht.
5.5 Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.
6. Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen
6.1 Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflicht der Kund:innen voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die von Kund:innen angegebenen Daten dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich.
6.2 Wenn nichts anderes vereinbart ist, stimmen die Kund:innen zu, dass die MT AG ihre Leistungen nach aufgewendeter Zeit in Rechnung stellt. Die MT AG verrechnet alle im Beratungsumfang erbrachten Leistungen, einschliesslich Abklärungen, Dokumentationen, Besprechungen, Reisen usw. Der anwendbare Stundenansatz beträgt derzeit (2023) CHF 160 zzgl MWST. Die MT AG behält sich das Recht vor, die Stundenansätze auf jährlicher Basis einseitig ohne Publikation anzupassen.
6.3 Die MT AG behält sich das Recht vor, allfällige Drittrechnungen der Kund:innen zur direkten Begleichung weiterzuleiten.
6.4 Die MT AG ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung der Kund:innen Dienstleistungen von Dritten zu beanspruchen, einschliesslich – jedoch nicht begrenzt auf – Übersetzungsdienstleistungen und ähnliches und ist ermächtigt, entsprechende Verträge für solche Dienstleistungen im Namen und auf Rechnung der Kund:innen abzuschliessen.
6.5 Soweit nichts anderes angegeben ist, verstehen sich alle Beträge exklusiv Mehrwertsteuer (MWST). Von der MT AG allenfalls zu entrichtende MWST wird den Kund:innen zusätzlich in Rechnung gestellt. Ebenso gehen alle anwendbaren ausländischen Steuern und Abzüge zu Lasten der Kund:innen und werden von diesen getragen oder diesen in Rechnung gestellt.
6.6 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen der MT AG innerhalb von zehn (10) Tagen nach Ausstellung zu begleichen.
6.7 Die Kund:innen sind nicht berechtigt, die Zahlungsverpflichtung aufzuschieben und/oder die Forderung zu verrechnen.
6.8 Falls eine Rechnung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums beglichen wird, befinden sich die Kund:innen ohne Weiteres in Verzug und können verpflichtet werden, die gesetzlichen Verzugszinsen zu bezahlen. Zudem behält sich die MT AG das Recht vor, die Tätigkeit für die säumigen Kund:innen einzustellen. Zusätzlich werden bei Zahlungserinnerungen Mahngebühren in Höhe von bis zu CHF 200 verrechnet.
6.9 Handlungen der MT AG im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Zahlungsanspruchs werden den Kund:innen zu den üblichen Stundenansätzen der damit beauftragten Personen in Rechnung gestellt.
6.10 Kund:innen entbinden die MT AG und jegliche Mitarbeiter, Konsulenten, Anwälte, Partner oder andere mit der MT AG verbundenen Personen oder Unternehmen unwiderruflich von deren beruflicher Geheimhaltungspflicht bei Zwangsvollstreckungsmassnahmen, Gerichts- und/oder Schiedsverfahren in dem für die Verfolgung und Durchsetzung der Ansprüche auf Honorare und Auslagen der MT AG nötigen Ausmass.
6.11 Die MT AG kann die Kund:innen auffordern, einen Kostenvorschuss für Honorare und Auslagen zu zahlen. Die MT AG behält sich das Recht vor, diesen Vorschussbetrag zu einem späteren Zeitpunkt zu erhöhen. Kostenvorschüsse werden während der Dauer des Dienstleistungsverhältnisses vorgetragen und bei Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses von der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
7. Verschwiegenheitspflicht
7.1 Die MT AG ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, von denen sie im Rahmen der Kundenbeziehung Kenntnis erhält, Stillschweigen zu bewahren.
7.2 Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen bei Vorliegen einer Ermächtigung der Kund:innen zur notwendigen Wahrung berechtigter Interessen der MT AG
8.Haftung
8.3 Ist das Verhalten der Kund:innen mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist die MT AG von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige, fehlende, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht weitergegebene Informationen oder Unterlagen.
8.4 Unterlagen oder Informationen namentlich Belege, Quittungen und Rechnungen die Geschäftsrelevant für die Buchhaltung sind und der MT AG nicht fristgerecht eingereicht werden, können nicht verarbeitet werden und führen zur Hauftungsbefreigung der MT AG. Die Geschäftsführung ist für die Vollständigkeit, Datenschutz und Gewährleistung verantwortlich.
8.5 Ohne ausdrückliche oder gegenteilige Abrede ist die MT AG weder für Beratungen über ausländisches Recht, d.h. nicht Schweizer Recht, noch für steuerliche Beratungen im Schweizer Recht haftbar. Die MT AG ist auch nicht verpflichtet, eine bereits erteilte Auskunft der Kund:innen auf den neusten Stand zu überprüfunge oder zu bringen.
9. Gewährleistung des Treuhänders
9.1 Die Herstellung eines Werkes im Sinn von Art. 363 OR, führt dazu, dass die Kund:innen Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch die MT AG haben. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung können die Kund:innen Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt die Haftungsbeschränkung gemäss Ziffer 8.
10. Interessenkonflikte/Verhältnis zu anderen Klienten
10.1 Es kann vorkommen, dass die Mt AG einen Auftrag nicht annehmen kann oder die Tätigkeit für die Kund:innen aufgrund von gesetzlichen oder standesrechtlichen Regeln einstellen muss, falls ein Konflikt zwischen den Verpflichtungen der MT AG gegenüber eines Kunden und anderen Kund:innen oder zwischen den Interessen der MT AG und der Kund:innen steht.
10.2 Die Kund:innen stimmen zu, der MT AG jederzeit alle für die Durchführung ihrer Konfliktsuche erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Ausserdem sind die Kund:innen gehalten, der MT AG umgehend über irgendwelche Umstände zu informieren, welche in ihren Augen einen potenziellen Interessenkonflikt darstellen könnten.
10.3 Die Kund:innen anerkennen, dass die MT AG bei einer Annahme eines Auftrags keine Exklusivität in Bezug auf Beratung zu einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt garantiert. Vorbehaltlich gesetzlicher und berufsständischer Regeln kann die MT AG bei Transaktionen, Streitigkeiten oder anderen Angelegenheiten, an denen die Kund:innen oder mit den Kund:innen verbundene Einheiten ein Interesse haben, für andere Kundschaften agieren, sofern die MT AG dabei nicht ihre Pflichten gegenüber den Kund:innen verletzt.
11. Auflösung und deren Folgen
11.1 Der Vertrag kann beidseits jederzeit schriftlich oder mündlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag kann jeweils auf Ende eines Quartals pro Geschäftsjahr (März, Juni, September und Dezember) unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Die genannten Monate gelten explizit als Quartalsende.
11.2 Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen durch die Kund:innen zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind durch Kund:innen auf der Grundlage des effektiven Zeitaufwandes und der jeweils geltenden Honorarsätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen.
11.3 Erfolgt eine Kündigung zur ausserhalb der vereinbarten Kündigungszeit, verpflichtet sich die kündigende Partei, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Unzeit entsteht.
11.4 Im Falle einer Kündigung infolge eines vertragswidrigen Verhaltens einer Partei hat diese der kündigenden Partei den ihr infolge der Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen.
11.5 Mehrwertsteuerabrechnungen und Jahresabschlüsse werden erst nach beglichenen Abschlussrechnungen für die Kund:innen freigegeben und deklariert.
12. Unterlagen und Daten
12.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt die MT AG den Kund:innen deren Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form zur Verfügung. Die entsprechenden Leistungen der MT AG sind kostenpflichtig.
12.2 Die MT AG ist zwecks Dokumentation ihrer erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten der Kund:innen zu behalten.
12.3 Kund:innen sind für die Aufbewahrung (10 Jahre) der Unterlagen und Daten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Die MT AG stellt sicher, dass sie die Unterlagen und Daten während fünf Jahren aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Zeit kann die MT AG diese Akten ohne vorherige Ankündigung vernichten.
13. Allgemeines
Diese AGB können von der MT AG jederzeit angepasst werden. Sofern die Kund:innen die neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Mitteilung ablehnen, gelten sie als genehmigt.
14. Anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis zwischen den Kund:innen und der MT AG untersteht in allen Aspekten schweizerischen Recht. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Rechtsverhältnis sind durch die ordentlichen Schweizer Gerichte zu entscheiden. Der Gerichtsort ist Solothurn, Schweiz. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB für ungültig erklärt werden, bleiben die weiteren Bestimmungen davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen, sowie auf gerichtliche oder behördliche Verfügung hin.